Die Lebensmittelindustrie hat einen wesentlichen Einfluss auf die biologische Vielfalt und auf unser höchstes Gut – unsere Gesundheit. Deswegen sehen wir es als unsere wichtigste Aufgabe, die Qualität in diesem Bereich bis auf das höchstmögliche Maß zu sichern. Mit unserer Lebensmittelanalyse in Frankfurt leisten wir unseren Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit und zur Sicherheit unserer Kunden. Lebensmittel werden bei uns mit hoch speziellen Geräten und Verfahren untersucht. Gewissenhafte und hoch kompetente Mitarbeiter sowie modernste Geräte machen ein effizientes und hoch qualitatives Arbeiten möglich.
Qualitätsmanagement
Unser Qualitätsmanagement überwacht alle Schritte vom Eingang der Probe bzw. deren Abholung über die Analyse bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Das Arbeiten nach den strengen Regeln des Qualitätsmanagements ist für uns ebenso selbstverständlich wie die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen anerkannter Institutionen wie z.B.: FAPAS, QS GmbH, EUPT der nationalen Referenzlabore (Organisiert vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)). Wir arbeiten nach anerkannten amtlichen Methoden, um die ermittelten Ergebnisse für Sie vergleichbar zu machen wie z.B.:
§ 64 LMBG, ASU. Unsere Analysen werden nach den amtlichen Untersuchungsmethoden § 64 des LFGB und anderen durchgeführt.
Kompetenzzentrum Pestizidanalytik
Unter dem Begriff Pestizide versteht man die allgemeine Bezeichnung für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel. Diese Mittel werden bei der Pflanzenproduktion, in Lebensmittelbetrieben sowie während der Lagerung von Lebensmitteln oder Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs eingesetzt. Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite können über die Nahrungskette und den Wasserkreislauf in den menschlichen Körper gelangen. Wir prüfen Lebensmittel in allen gängigen Verfahren auf Pestizidbelastung und sind laufend an der Entwicklung neuer Verfahren beteiligt.
Lebensmittelrecht
Zum Schutze des Verbrauchers hat der Gesetzgeber im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Höchstmengen für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel in der VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Auch die Europäische Union (EU) erlässt Richtlinien zur Festsetzung von Höchstmengen, die innerhalb einer vorgegebenen Frist in die nationalen Verordnungen der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen.
Der weltweite Handel mit Lebensmitteln und Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs setzt die Einhaltung von europäischen und internationalen Höchstmengenregelungen voraus.
Wir gewährleisten eine kompetente Beratung und Analyse zu den verschiedenen Höchstmengenregelungen. Somit können wir exakt feststellen und nachweisen, ob Ihre Ware verkehrsfähig ist.
Prüfverfahren für Lebensmittel (12.11.2024)
Verwendete Abkürzungen: ASU (Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §64 LFGB), DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.), EN (Europäische Norm), IEC (Internationale Elektrotechnische Kommission), ISO (Internationale Elektrotechnische Kommission); TS (Technisches Spezifikation), QuEChERS (Quick Easy Cheap Effective Rugged and Safe)
Prüfverfahren gemäß der Akkreditierungsurkunde D-PL-17110-01 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 | |
Prüfungen in den Bereichen: physikalisch-chemische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln | |
1. Physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Lebensmitteln | |
1.1 Bestimmung von Inhaltsstoffen mittels Flüssigeitschromatographie mit konventionellen Detektoren (UV-Detektor) | |
DIN EN 12014-2 2018-02 |
Lebensmittel – Bestimmung des Nitrat- und/oder Nitritgehaltes – Teil 2: HPLC/IC-Verfahren für die Bestimmung des Nitratgehaltes in Gemüse und Gemüseerzeugnissen |
1.2 Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen und Cannabioniden mittels Flüssigkeitschromatographie mit massenselektiven Detektoren (LC-MS/MS) | |
ASU L 00.00-115 2018-10 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Multiverfahren zur Bestimmung von Pestizidrückständen mit GC und LC nach Acetonitril-Extraktion/Verteilung und Reinigung mit dispersiver SPE in pflanzlichen Lebensmitteln – Modulares QuEChERS-Verfahren (Einschränkung: hier nur für die Untersuchung der Matrixgruppen: 1. Obst und Gemüse, 2. Saures Obst, 4b. Ölfrüchte, 6. Spezialmatrices) |
P-10-06-2 2023-03 |
Schnellmethode zur Bestimmung von hoch polaren Pflanzenschutzmittelrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln durch LC-MS/MS |
P11-01-0 2023-03 |
Multimethode zur Untersuchung von Cannabinoiden in Pflanzen und deren Erzeugnissen mittels LC-MS/MS |
1.3 Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen und Kontaminanten mittels Gaschromatographie mit massenselektiven Detektoren (GC-MS/GC-MS/MS) | |
ASU L 00.00-49/2 1999-11 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Fettarme Lebensmittel – Bestimmung von Dithiocarbamat- und Thiuramdisulfid-Rückständen – Teil 2: Gaschromatographisches Verfahren (Modifikation: geringere Einwaage des Untersuchungsmaterials, mit GC-MS/MS) |
ASU L 00.00-115 2018-10 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln mittels GC-MS(/MS) oder LC-MS/MS nach Acetonitril-Extraktion/Verteilung und Aufreinigung mittels dispersiver SPE (QuEChERS) (Einschränkung: hier nur für die Untersuchung der Matrixgruppen: 1. Obst und Gemüse, 2. Saures Obst, 4b. Ölfrüchte, 6. Spezialmatrices) |
ASU L 00.00-49/2 1999-11 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Fettarme Lebensmittel – Bestimmung von Dithiocarbamat- und Thiuramdisulfid-Rückständen – Teil 2: Gaschromatographisches Verfahren (Modifikation: geringere Einwaage des Untersuchungsmaterials, Injektion einer Isooctanphase anstatt Headspace, mit GC-MS/MS). |
2. Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln | |
2.1 Kulturelle mikrobiologische Untersuchungen | |
ISO 15214 1998-08 |
Mikrobiologie von Lebensmitteln und Futtermitteln – Horizontales Verfahren für die Zählung von mesophilen Milchsäurebakterien – Koloniezählverfahren bei 30 °C (Modifikation: hier auch mit Spiralplater) |
ISO/TS 11059 2009-08 |
Milch und Milcherzeugnisse – Verfahren zur Zählung von Pseudomonas spp. (Modifikation: hier auch mit Spiralplater) |
ASU L 00.00-20 2021-07 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Horizontales Verfahren zum Nachweis, zur Zählung und zur Serotypisierung von Salmonellen Teil 1: Nachweis von Salmonella spp. (Einschränkung: hier kein Nachweis von Salmonella enterica subspecies enterica Serovare Typhi und Paratyphi gemäß Anhang D) |
ASU L 00.00-22 2018-03 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Horizontales Verfahren für den Nachweis und die Zählung von Listeria monocytogenes und von Listeria spp. – Teil 2: Zählverfahren (Modifikation: hier auch mit Spiralplater) |
ASU L 00.00-32/1 2018-03 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Horizontales Verfahren für den Nachweis und die Zählung von Listeria monocytogenes und von Listeria spp. – Teil 1: Nachweisverfahren |
ASU L 00.00-33 2021-03 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Horizontales Verfahren zur Zählung von präsumtivem Bacillus cereus – Koloniezählverfahren bei 30 °C (Modifikation: hier auch mit Spiralplater) |
ASU L 00.00-55 2024-08 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Verfahren für die Zählung von koagulase-positiven Staphylokokken (Staphylococcus aureus und andere Spezies) in Lebensmitteln – Teil 1: Verfahren mit Baird Parker Agar (Modifikation: hier auch mit Spiralplater) |
ASU L 00.00-88/2 2023-04 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Horizontales Verfahren zur Zählung von Mikroorganismen – Teil 2: Koloniezählung bei 30 °C mittels Oberflächenverfahren |
ASU L 00.00-132/2 2021-03 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Horizontales Verfahren zur Zählung von β-Glucuronidase-positiven Escherichia coli in Lebensmitteln – Teil 2: Koloniezählverfahren mit 5-Brom-4-Chlor-3-Indol-β-D-Glucuronid |
ASU L 00.00-133/2 2019-12 |
Untersuchung von Lebensmitteln – Horizontales Verfahren für den Nachweis und die Zählung von Enterobacteriaceae – Teil 2: Koloniezähltechnik |
2.2 Nachweis von Pilzen und Hefen mittels kultureller mikrobiologischer Verfahren | |
ISO 21527-1 2008-07 |
Horizontales Verfahren zur Zählung von Hefen und Schimmelpilzen – Koloniezähltechnik – Teil 1: Erzeugnisse mit einer Wasseraktivität höher als 0,95 (Modifikation: hier auch mit Spiralplater) |